Jagdschule Eberle & Simon

Ziel der Jagdschein

Warum in Baden-Württemberg

Viele Jahre galt die Jägerprüfung in Baden – Württemberg als die schwersten in ganz Deutschland.
Durch eine radikale Reform 2005 wurde sowohl der Schießteil, sowie die schriftliche Prüfung drastisch vereinfacht.

Die Prüfung auf die Tontaube wurde dabei abgeschafft. Lediglich eine Ausbildung darauf wird durchgeführt und von unserer Seite bestätigt.
Der Bock auf 100 m darf nun sitzend aufgelegt geschossen werden.

Ebenso wurde der schriftliche Teil dadurch vereinfacht, dass die Fragen nicht mehr schriftlich beantwortet werden müssen, sondern im Multiple Choice Verfahren nur noch angekreuzt werden müssen. Die Fragen und Antworten sind zu 90 % bekannt und können durch ein Software Programm vorab trainiert werden.
So weiß jeder vorab, wo er steht


Jägerprüfungsordnung - Prüfungsanforderungen

1. Schießprüfung

Vorleistung: Nachweis von 150 beschossenen Wurftauben und je 10 Schuß mit Revolver UND Pistole. Dies erlernen Sie während Ihres gebuchten Lehrganges, keine Prüfungsdisziplin!


Prüfung: Kugel
5 Schuß Rehbock 100 Meter auf Rundholz aufgelegt. Treffer mindestens 3 x die 9.
5 Schuß laufender Keiler 50-60 Meter stehend freihändig. Mindestens 2x im Trefferfeld.
Insgesamt jedoch mindestens 5 gültige Treffer, da beide Disziplinen zusammen gewertet werden.
Sie schießen an der Prüfung mit der vertrauten Waffe, mit der Sie auch ständig im Lehrgang trainiert haben!!!



Prüfung: Schrot
10 Schrotschüsse auf den Kipphasen, wobei der Hase stets aus der selben Richtung kommt.
Schrotstärke bis 3mm - 5 Treffer gefordert.

Innerhalb der Schießprüfung wird, außerhalb vom eigentlichen Schießen, die Waffenhandhabung geprüft!

Die Zweite Chance:
Sollte es wider erwarten beim Schießen nicht gleich klappen, können Sie am selben Tag die Prüfung 1 x wiederholen!!!




2. Schriftliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung ist eine ca 2,5 stündige Multiple Choice Prüfung/Ankreuzverfahren.
Die Fächer sind:

  1. Tierarten, Wildbiologie, Wildhege und Land- und Waldbau einschließlich Wildschadensverhütung.
  2. Waffenrecht, Waffentechnik und Führung von Jagdwaffen (einschließlich Faustfeuerwaffen).
  3. Führung von Jagdhunden, Jagdbetrieb,
  4. Jagd-, Tierschutz- sowie Naturschutz - und Landschaftspflegerecht.
  5. Aufbrechen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten,

Der Prüfling muß am Tag der schriftlichen Prüfung 15 Jahre alt sein!
Die schrifliche Prüfung ist ein eigenständiger Teil und muss in allen Fächern für sich bestanden werden.

Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung ist "VOR" der mündlichen Prüfung bekannt zu geben.



3. Mündliche Prüfung

Die selben Fachbereiche wie bei der schriftlichen Prüfung:
Prüfungsdauer insgesamt ca. 1,25 Stunde;
Ein Teil der Prüfung findet im Lehrrevier statt;
Es können bis zu drei Prüflinge gemeinsam geprüft werden;
Die mündliche Prüfung ist ein eigenständiger Teil und muss in allen Fächern für sich bestanden werden.




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letzte Änderung: 06.06.2011